Kapitel 2

Die Vereinsgründung in Brennberg

Zu Beginn dieses des 20. Jahrhunderts wurden in den Pfarreien rundum, wie in der

Pfarrei Brennberg auch, die sog. Burschenvereine gegründet. Ebenso wie in

Brennberg waren dabei immer die Ortsgeistlichen beteiligt. Im Verlag des

christlichen Bauernvereins Regensburg erschien, herausgegeben vom

Vereinsbureau Regensburg G 109, im Jahre 1903 eine Broschüre “Katholischer

Burschenverein für das Königreich Bayern”. Sie enthält ein oberhirtlich genehmigtes

Statut. Da es sich quasi um die Satzung der Dachorganisation der Burschenvereine

in der Diözese Regensburg handelt, kann davon ausgegangen werden, dass die

ersten Satzungen der Burschenvereine, die dieser Dachorganisation

angeschlossen waren, sinngemäß denselben Inhalt hatten. Der Kath.

Burschenverein Brennberg wird also ursprünglich eine solche Satzung als

Grundlage seiner Vereinsarbeit gehabt haben. Sie sei deshalb hier wiedergegeben:

 

Allgemeine Satzungen des kath. Burschenvereins für das Königreich Bayern.

 

§ 1 Name und Sitz des Vereins. Der kath. Burschenverein für das Königreich

Bayern hat seinen Sitz in Regensburg.

§ 2 Gliederung des Vereins. Der Burschenverein erstreckt sich über das ganze

Königreich Bayern und besteht aus Lokalvereinen (gewöhnlich nach

Pfarrsprengeln gebildet), die sich zu Diözesanverbänden

 zusammenschließen. Die Diözesanverbände bilden zusammen den

Landesverein.

§ 3 Zweck des Vereins. Derselbe bezweckt Erhaltung und Förderung von 1)

Glaube und Sitte, 2) Berufstüchtigkeit und Heimatliebe, 3) Frohsinn und

Scherz unter der männlichen Jugend auf dem Land.

§ 4 Hauptmittel des Vereins. Den Vereinszwecken sollen dienen: 1) eine

Generalkommunion, 2) oftmalige Versammlungen, 3) Vorträge,

Bibliothek, Spiele, Gesang, Musik u. dgl., 4) monatliche Beiträge zur

Vereinskasse.

§ 5 Vorstandschaft des Vereins. Jeder Lokalverein hat als Vorstandschaft

einen geistlichen Vorstand, einen Ehrenvorstand, einen Ordner und einen

Kassier.

Der geistliche Vorstand ist ein vom Bischof bestimmter Seelsorger des

Vereinssprengels. Der Ehrenvorstand wird von den ordentlichen und

außerordentlichen Mitgliedern des Vereins gewählt. Der Ordner und der Kassier

werden von den ordentlichen Mitgliedern aus deren Mitte gewählt. Jede Wahl hat

durch Stimmzettel zu erfolgen.

Jede Diözese hat einen Diözesanvorstand, der aus der Zahl der Lokalvorstände

von der oberhirtlichen Stelle ernannt wird. Derselbe soll alljährlich der

oberhirtlichen Stelle Bericht erstatten. Die Diözesanvorstände wählen aus ihrer

Mitte einen Landesvorstand und einen Landeskassier auf drei Jahre. Die

Lokalvorstände einer Diözese versammeln sich wenigstens einmal im Jahr. Die

Diözesanvorstände versammeln sich ebenfalls alle Jahre einmal.

§ 6 Mitgliedschaft des Vereins. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jeder

katholische, im Vereinssprengel oder dessen Umgebung wohnende

unbescholtene Bursche werden, der aus der Feiertagsschule entlassen

ist. Jeder unbescholtene katholische Mann kann außerordentliches

Mitglied werden. Um den Verein besonders verdiente Männer können zu

Ehrenmitgliedern ernannt werden. Über die Aufnahme entscheidet die

Vorstandschaft durch Ausfertigung einer Aufnahmekarte.

§ 7 Verlust der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft geht verloren: 1) durch

Austritt, 2) durch Ausschluß; dieser erfolgt namentlich bei ordentlichen

Mitgliedern: a) wegen 1/4jährigen unentschuldigten Fernbleibens von den

Versammlungen, b) wegen grober Mißachtung der Vereinsdisziplin, c)

wegen ärgerniserregenden Lebenswandels. Austritt und Ausschluß

haben Verlust aller Vereinsrechte zur Folge.

§ 8 Auflösung des Lokalvereins. Die Auflösung eines Lokalvereins erfolgt

durch Beschluss einer Dreiviertelmehrheit einer außerordentlichen

Versammlung. Hierzu müssen sämtliche ordentlichen und

außerordentlichen Mitglieder mit Bekanntgabe der Tagesordnung geladen

werden. Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen dem Landesverein zu.

§ 9 Auflösung des Landesvereins. Der Landesverein gilt als aufgelöst, wenn

ihm weniger als fünf Lokalvereine angehören. Im Falle der Auflösung des

Landesvereins fällt dessen Vermögen an den bayerischen

Caritasverband in München zum Zwecke der ländlichen Wohlfahrtspflege.

§ 10 Die übrigen Verhältnisse des Vereins regeln sich gemäß BGB § 54 nach

den Vorschriften über die Gesellschaft (§§ 705 - 740).

Schlußbemerkung. Alle hier nicht berührten Vereinsangelegenheiten ordnen die

Lokalvereine nach freiem Ermessen.

Anmerkung. Je nach den lokalen Verhältnissen könnte noch bestimmt werden:

Der Versammlung der Diözesanvorstände steht es zu, andere lokale

Burschen-, Jugend-, oder Jünglingsvereine, deren Zwecke mit obigem

§ 3 übereinstimmen, dem Landesverein anzugliedern und die

Bedingungen der Angliederung festzusetzen.

 

Am 24. April 1905, dem Ostermontag, trafen sich in Brennberg dreizehn

gleichgesinnte junge Männer, um den Burschenverein Brennberg ins Leben zu

rufen. Da zunächst nur provisorisch und auf ein halbes Jahr ein Ordner und ein

Kassier gewählt wurden, kann man den Schluß ziehen, dass sich die

Gründungsmitglieder noch nicht sicher waren, ob sich ihre Gründungsidee

durchsetzen und ob der neue Verein sich als lebensfähig erweisen würde. Die

Leitung des Vereins übernahm der H.H. Benefiziat Anton Rüth, der damals in

Brennberg tätig war. Es handelt sich dabei um jenen Anton Rüth, der viel im

Staatsarchiv Amberg saß und über Brennberg forschte und schrieb. Leider sind

seine Arbeiten verschollen.

 

Die provisorische Vereinsführung proklamierte durch öffentliche Einladung der

Burschen und Männer für Sonntag, den 23. Juli 1905, eine Versammlung. Der

Besuch war gut und es ließen sich so viele Neumitglieder aufnehmen, dass die

Mitgliederzahl auf 34 ordentliche Mitglieder anstieg. Dazu kamen noch fünf

außerordentliche Mitglieder.

  

Im alphabetischen Verzeichnis der Kath. Burschenvereine, das im Bischöflichen

Zentralarchiv in Regensburg liegt, ist als Gründungsdatum des Brennberger

Burschenvereins der 24.09.1905 angegeben. Auch in der Verbandschronik, Band I

von 1903 bis 1905, im BZA steht als Gründungsdatum der 24.09.1905. Als

Mitgliederzahl sind dort 45 Burschen angegeben.

 

Im Protokollbuch des Vereins wurde über die Gründung jedoch anderes vermerkt:

Am 17. Oktober 1905 fand dann die eigentliche Vereinsgründung statt. Auf dieser

Hauptversammlung, deren Ort bzw. Lokal nicht überliefert ist, wurde wieder gewählt.

In ihre Ämter wurden berufen ein Ordner - heute würden wir ihn Vorstand nennen - ,

ein Kassier, ein Bibliothekar und ein Schützenwart. Die Namen dieser Funktionäre

wurden zunächst nicht niedergeschrieben. Sie dürften jedoch mit jenen aus der

ältesten Mitgliederliste des Vereins, die Augustin Mühlbauer aufschrieb, identisch

sein. Sie seien hier für die Nachwelt eingefügt:

 

Ordner (= Vorstand) Michl Schambeck

Kassier Augustin Mühlbauer

Schießwart Franz Moser

Bibliothekar Johann Solleder

 

Zu dieser Versammlung vom 17.10.1905 war auch der H.H. Pfarrer Hutterer

erschienen, dem eigentlich schon die neue Pfarrstelle Oberhausen übertragen

worden war, die er jedoch noch nicht angetreten hatte. Dieser Pfarrer Hutterer

“widmete” dem neu gegründeten Verein eine Anzahl von Büchern, die den

Grundstein für eine Bibliothek bilden sollten. Zu ihnen kamen dann im Laufe der Zeit

immer noch einige hinzu.

 

Anlässlich dieser Versammlung wurden auch Beschlüsse gefasst. So legte man den

Termin für die Monatsversammlung auf den jeweils dritten Sonntag im Monat fest.

Als monatlicher Mitgliedsbeitrag wurden fünf Pfennige beschlossen, und jedes

Mitglied sollte 50 Pfennige für das Vereinsabzeichen bezahlen. Schließlich sollte

auch noch jedes Mitglied das Burschenblatt beziehen.

 

Die älteste bekannte Aufnahme des Kath. Burschenvereins Brennberg.
Die älteste bekannte Aufnahme des Kath. Burschenvereins Brennberg.

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